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Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra) Vom 1. August 2015 (BAnz AT 13.11.2015 B1)
Inhaltsübersicht (amtlich)
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Erster Teil Allgemeine Vorschriften
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Zweiter Teil Die einzelnen Mitteilungspflichten
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1. Abschnitt Allgemeine Mitteilungspflichten
11 Mitteilungen an die Polizei§ 482 StPO
12 Mitteilungen zum Wählerverzeichnis§ 13 Absatz 1 Nummer 5 EGGVG
13 Bewährungs- und Führungsaufsichtsfälle§ 479 Absatz 2 Nummer 3 StPO
14 Ermittlungen über einen Todesfall§ 13 Absatz 1 Nummer 1 EGGVG
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2. Abschnitt Mitteilungen über Personen, die einer Dienst-, Staats-, Standesaufsicht oder berufsrechtlichen Aufsicht unterliegen
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3. Abschnitt Sonstige Mitteilungen wegen der persönlichen Verhältnisse der Betroffenen
Anhang Wichtige Mitteilungspflichten, die außerhalb der Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen geregelt sind
Anlage Sachverzeichnis
Anlage
Inhalt
Text gilt ab: 01.01.2016
Fassung: 01.08.2015
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1. Abschnitt Allgemeine Mitteilungspflichten
11 Mitteilungen an die Polizei§ 482 StPO
12 Mitteilungen zum Wählerverzeichnis§ 13 Absatz 1 Nummer 5 EGGVG
13 Bewährungs- und Führungsaufsichtsfälle§ 479 Absatz 2 Nummer 3 StPO
14 Ermittlungen über einen Todesfall§ 13 Absatz 1 Nummer 1 EGGVG