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Inhaltsverzeichnis
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Medienstaatsvertrag (MStV) Vom 14.–28. April 2020 (§§ 1–122)
Inhaltsübersicht (amtlich)
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I. Abschnitt Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen (§§ 1–2)
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II. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen (§§ 3–25)
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III. Abschnitt Besondere Bestimmungen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk (§§ 26–49)
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IV. Abschnitt Besondere Bestimmungen für den privaten Rundfunk (§§ 50–73)
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1. Unterabschnitt Anwendungsbereich, Programmgrundsätze (§§ 50–51)
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2. Unterabschnitt Zulassung (§§ 52–58)
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3. Unterabschnitt Sicherung der Meinungsvielfalt (§§ 59–68)
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4. Unterabschnitt Finanzierung, Werbung (§§ 69–73)
§ 69 Finanzierung
§ 70 Dauer der Fernsehwerbung
§ 71 Teleshopping-Fenster und Eigenwerbekanäle
§ 72 Satzungen und Richtlinien
§ 73 Ausnahmen für regionale und lokale Fernsehprogramme
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V. Abschnitt Besondere Bestimmungen für einzelne Telemedien (§§ 74–99e)
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VI. Abschnitt Übertragungskapazitäten, Freie Verbreitung (§§ 100–103)
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VII. Abschnitt Medienaufsicht (§§ 104–113)
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VIII. Abschnitt Revision, Ordnungswidrigkeiten (§§ 114–115)
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IX. Abschnitt Übergangs- und Schlussvorschriften (§§ 116–122)
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Anlage ProgrammkonzeptDigitale Fernsehprogramme der ARD
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Anlage Konzepte für die Zusatzangebote des ZDF
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Anlage Programmkonzept DRadio Wissen
Anlage Negativliste öffentlich-rechtlicher Telemedien
Anlage Negativliste Jugendangebot
Inhalt
MStV
Text gilt ab: 01.10.2024
Fassung: 14.04.2020
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§ 73
Ausnahmen für regionale und lokale Fernsehprogramme
Für regionale und lokale Fernsehprogramme können von § 8 Abs. 4 Satz 2, § 9 Abs. 3 und § 70 Abs. 1 nach Landesrecht abweichende Regelungen getroffen werden.