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Inhaltsverzeichnis

  • Bereich reduzierenGeschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (GVGA) (§§ 1–199)
  • Inhaltsübersicht (amtlich)
  • Bereich erweiternErster Teil Allgemeine Vorschriften (§§ 1–8)
  • Bereich reduzierenZweiter Teil Einzelne Geschäftszweige (§§ 9–199)
  • Bereich erweiternErster Abschnitt Zustellung (§§ 9–29)
  • Bereich erweiternZweiter Abschnitt Zwangsvollstreckung nach den Vorschriften der ZPO (§§ 30–155)
  • Bereich erweiternDritter Abschnitt Vollstreckung gerichtlicher Anordnungen nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (§ 156)
  • Bereich erweiternVierter Abschnitt Wechsel- und Scheckprotest (§§ 157–179)
  • Bereich reduzierenFünfter Abschnitt Öffentliche Versteigerung und freihändiger Verkauf außerhalb der Zwangsvollstreckung (§§ 180–195)
  • Bereich erweiternA. Allgemeine Vorschriften (§ 180)
  • Bereich erweiternB. Pfandverkauf (§§ 181–188)
  • Bereich erweiternC. Sonstige Versteigerungen, die kraft gesetzlicher Ermächtigung für einen anderen erfolgen (§ 189)
  • Bereich erweiternD. Freiwillige Versteigerungen für Rechnung des Auftraggebers (§§ 190–195)
  • Bereich erweiternSechster Abschnitt Besondere Vorschriften über die Beitreibung nach dem Justizbeitreibungsgesetz und im Verwaltungsvollstreckungsverfahren (§§ 196–199)

Inhalt

GVGA
Text gilt ab: 01.05.2025
Fassung: 01.09.2013
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Fünfter Abschnitt Öffentliche Versteigerung und freihändiger Verkauf außerhalb der Zwangsvollstreckung

A. Allgemeine Vorschriften (§ 180)
B. Pfandverkauf (§§ 181–188)
C. Sonstige Versteigerungen, die kraft gesetzlicher Ermächtigung für einen anderen erfolgen (§ 189)
D. Freiwillige Versteigerungen für Rechnung des Auftraggebers (§§ 190–195)
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