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Inhaltsverzeichnis
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Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (GVGA) (§§ 1–199)
Inhaltsübersicht (amtlich)
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Erster Teil Allgemeine Vorschriften (§§ 1–8)
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Zweiter Teil Einzelne Geschäftszweige (§§ 9–199)
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Erster Abschnitt Zustellung (§§ 9–29)
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Zweiter Abschnitt Zwangsvollstreckung nach den Vorschriften der ZPO (§§ 30–155)
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Dritter Abschnitt Vollstreckung gerichtlicher Anordnungen nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (§ 156)
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Vierter Abschnitt Wechsel- und Scheckprotest (§§ 157–179)
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A. Allgemeine Vorschriften (§§ 157–161)
§ 157 Zuständigkeit
§ 158 Begriff und Bedeutung des Protestes
§ 159 Auftrag zur Protesterhebung
§ 160 Zeit der Protesterhebung (Artikel 72 Absatz 1, Artikel 86 WG, Artikel 55 ScheckG)
§ 161 Berechnung von Fristen (Artikel 72 Absatz 2, Artikel 73 WG, Artikel 55, 56 ScheckG)
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B. Wechselprotest (§§ 162–171)
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C. Scheckprotest (§§ 172–178)
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D. Protestsammelakten (§ 179)
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Fünfter Abschnitt Öffentliche Versteigerung und freihändiger Verkauf außerhalb der Zwangsvollstreckung (§§ 180–195)
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Sechster Abschnitt Besondere Vorschriften über die Beitreibung nach dem Justizbeitreibungsgesetz und im Verwaltungsvollstreckungsverfahren (§§ 196–199)
Inhalt
GVGA
Text gilt ab: 01.05.2024
Fassung: 01.09.2013
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A. Allgemeine Vorschriften
§ 157 Zuständigkeit
§ 158 Begriff und Bedeutung des Protestes
§ 159 Auftrag zur Protesterhebung
§ 160 Zeit der Protesterhebung (Artikel 72 Absatz 1, Artikel 86 WG, Artikel 55 ScheckG)
§ 161 Berechnung von Fristen (Artikel 72 Absatz 2, Artikel 73 WG, Artikel 55, 56 ScheckG)