Inhalt
§ 9
Aufgaben des Schulamtes
Dem Schulamt obliegen im Rahmen der Ausbildung insbesondere folgende Aufgaben:
- 1.
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Zuweisung der Lehramtsanwärter und Lehramtsanwärterinnen an eine Schule und zu einer Betreuungslehrkraft im Benehmen mit dem Seminarrektor oder der Seminarrektorin ,
- 2.
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Bestellung der Betreuungslehrkräfte in Zusammenarbeit mit den Seminarrektoren oder Seminarrektorinnen,
- 3.
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Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen für Betreuungslehrkräfte in Zusammenarbeit mit den Seminarrektoren oder Seminarrektorinnen.