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Inhaltsverzeichnis
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Bayerisches Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (VwZVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. November 1970 (BayRS II S. 232) BayRS 2010-2-I (Art. 1–45)
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Erster Hauptteil Zustellungsverfahren (Art. 1–17)
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Zweiter Hauptteil Vollstreckungsverfahren (Art. 18–41a)
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Erster Abschnitt Gemeinsame Vorschriften (Art. 18–22)
Art. 18 Geltungsbereich
Art. 19 Voraussetzungen der Vollstreckung
Art. 20 Begriffsbestimmungen
Art. 21 Einwendungen gegen den zu vollstreckenden Anspruch
Art. 21a Sofortige Vollziehbarkeit
Art. 22 Einstellung der Vollstreckung
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Zweiter Abschnitt Vollstreckung von Verwaltungsakten, mit denen eine Geldleistung gefordert wird (Art. 23–28)
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Dritter Abschnitt Vollstreckung von Verwaltungsakten, mit denen eine Handlung, Duldung oder Unterlassung gefordert wird (Art. 29–39)
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Vierter Abschnitt Einschränkungen von Grundrechten (Art. 40)
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Fünfter Abschnitt Kosten (Art. 41–41a)
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Dritter Hauptteil Übergangs- und Schlußbestimmungen (Art. 42–45)
Inhalt
VwZVG
Text gilt ab: 01.01.2025
Fassung: 11.11.1970
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Art. 18 Geltungsbereich
Art. 19 Voraussetzungen der Vollstreckung
Art. 20 Begriffsbestimmungen
Art. 21 Einwendungen gegen den zu vollstreckenden Anspruch
Art. 21a Sofortige Vollziehbarkeit
Art. 22 Einstellung der Vollstreckung