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Bayerisches Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (VwZVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. November 1970 (BayRS II S. 232) BayRS 2010-2-I (Art. 1–45)
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Erster Hauptteil Zustellungsverfahren (Art. 1–17)
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Zweiter Hauptteil Vollstreckungsverfahren (Art. 18–41a)
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Erster Abschnitt Gemeinsame Vorschriften (Art. 18–22)
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Zweiter Abschnitt Vollstreckung von Verwaltungsakten, mit denen eine Geldleistung gefordert wird (Art. 23–28)
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Dritter Abschnitt Vollstreckung von Verwaltungsakten, mit denen eine Handlung, Duldung oder Unterlassung gefordert wird (Art. 29–39)
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Vierter Abschnitt Einschränkungen von Grundrechten (Art. 40)
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Fünfter Abschnitt Kosten (Art. 41–41a)
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Dritter Hauptteil Übergangs- und Schlußbestimmungen (Art. 42–45)
Inhalt
VwZVG
Text gilt ab: 01.01.2025
Fassung: 11.11.1970
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Zweiter Hauptteil Vollstreckungsverfahren
Erster Abschnitt Gemeinsame Vorschriften (Art. 18–22)
Zweiter Abschnitt Vollstreckung von Verwaltungsakten, mit denen eine Geldleistung gefordert wird (Art. 23–28)
Dritter Abschnitt Vollstreckung von Verwaltungsakten, mit denen eine Handlung, Duldung oder Unterlassung gefordert wird (Art. 29–39)
Vierter Abschnitt Einschränkungen von Grundrechten (Art. 40)
Fünfter Abschnitt Kosten (Art. 41–41a)