Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Bayerisches Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (VwZVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. November 1970 (BayRS II S. 232) BayRS 2010-2-I (Art. 1–45)
Bereich reduzieren
Erster Hauptteil Zustellungsverfahren (Art. 1–17)
Bereich erweitern
Erster Abschnitt Geltungsbereich und Erfordernis der Zustellung (Art. 1)
Bereich erweitern
Zweiter Abschnitt Arten der Zustellung (Art. 2–6)
Bereich erweitern
Dritter Abschnitt Gemeinsame Vorschriften für alle Zustellungsarten (Art. 7–9)
Bereich erweitern
Vierter Abschnitt (aufgehoben) (Art. 10–13)
Bereich erweitern
Fünfter Abschnitt Sonderarten der Zustellung (Art. 14–17)
Bereich erweitern
Zweiter Hauptteil Vollstreckungsverfahren (Art. 18–41a)
Bereich erweitern
Dritter Hauptteil Übergangs- und Schlußbestimmungen (Art. 42–45)
Inhalt
VwZVG
Text gilt ab: 01.01.2023
Fassung: 11.11.1970
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
Erster Hauptteil Zustellungsverfahren
Erster Abschnitt Geltungsbereich und Erfordernis der Zustellung (Art. 1)
Zweiter Abschnitt Arten der Zustellung (Art. 2–6)
Dritter Abschnitt Gemeinsame Vorschriften für alle Zustellungsarten (Art. 7–9)
Vierter Abschnitt (aufgehoben) (Art. 10–13)
Fünfter Abschnitt Sonderarten der Zustellung (Art. 14–17)