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Inhaltsverzeichnis
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Bayerisches Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (VwZVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. November 1970 (BayRS II S. 232) BayRS 2010-2-I (Art. 1–45)
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Erster Hauptteil Zustellungsverfahren (Art. 1–17)
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Erster Abschnitt Geltungsbereich und Erfordernis der Zustellung (Art. 1)
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Zweiter Abschnitt Arten der Zustellung (Art. 2–6)
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Dritter Abschnitt Gemeinsame Vorschriften für alle Zustellungsarten (Art. 7–9)
Art. 7 Zustellung an gesetzliche Vertreter
Art. 8 Zustellung an Bevollmächtigte
Art. 8a Zustellung an Ehegatten und Lebenspartner
Art. 9 Heilung von Zustellungsmängeln
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Vierter Abschnitt (aufgehoben) (Art. 10–13)
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Fünfter Abschnitt Sonderarten der Zustellung (Art. 14–17)
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Zweiter Hauptteil Vollstreckungsverfahren (Art. 18–41a)
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Dritter Hauptteil Übergangs- und Schlußbestimmungen (Art. 42–45)
Inhalt
VwZVG
Text gilt ab: 01.01.2025
Fassung: 11.11.1970
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Dritter Abschnitt Gemeinsame Vorschriften für alle Zustellungsarten
Art. 7 Zustellung an gesetzliche Vertreter
Art. 8 Zustellung an Bevollmächtigte
Art. 8a Zustellung an Ehegatten und Lebenspartner
Art. 9 Heilung von Zustellungsmängeln