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Inhaltsverzeichnis
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Bayerisches Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (VwZVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. November 1970 (BayRS II S. 232) BayRS 2010-2-I (Art. 1–45)
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Erster Hauptteil Zustellungsverfahren (Art. 1–17)
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Erster Abschnitt Geltungsbereich und Erfordernis der Zustellung (Art. 1)
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Zweiter Abschnitt Arten der Zustellung (Art. 2–6)
Art. 2 Allgemeines
Art. 3 Zustellung durch die Post mit Zustellungsurkunde
Art. 4 Zustellung durch die Post mittels Einschreiben
Art. 5 Zustellung durch die Behörde gegen Empfangsbekenntnis; elektronische Zustellung
Art. 6 Elektronische Zustellung gegen Abholbestätigung über De-Mail-Dienste
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Dritter Abschnitt Gemeinsame Vorschriften für alle Zustellungsarten (Art. 7–9)
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Vierter Abschnitt (aufgehoben) (Art. 10–13)
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Fünfter Abschnitt Sonderarten der Zustellung (Art. 14–17)
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Zweiter Hauptteil Vollstreckungsverfahren (Art. 18–41a)
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Dritter Hauptteil Übergangs- und Schlußbestimmungen (Art. 42–45)
Inhalt
VwZVG
Text gilt ab: 01.01.2025
Fassung: 11.11.1970
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Art. 2 Allgemeines
Art. 3 Zustellung durch die Post mit Zustellungsurkunde
Art. 4 Zustellung durch die Post mittels Einschreiben
Art. 5 Zustellung durch die Behörde gegen Empfangsbekenntnis; elektronische Zustellung
Art. 6 Elektronische Zustellung gegen Abholbestätigung über De-Mail-Dienste