Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) Vom 23. Dezember 1976 (BayRS II S. 213) BayRS 2010-1-I (Art. 1–99)
Bereich erweitern
Erster Teil Anwendungsbereich, örtliche Zuständigkeit, elektronische Kommunikation, Amtshilfe, europäische Verwaltungszusammenarbeit (Art. 1–8e)
Bereich erweitern
Zweiter Teil Allgemeine Vorschriften über das Verwaltungsverfahren (Art. 9–34)
Bereich erweitern
Dritter Teil Verwaltungsakt (Art. 35–53)
Bereich reduzieren
Vierter Teil Öffentlich-rechtlicher Vertrag (Art. 54–62)
Art. 54 Zulässigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrags
Art. 55 Vergleichsvertrag
Art. 56 Austauschvertrag
Art. 57 Schriftform
Art. 58 Zustimmung von Dritten und Behörden
Art. 59 Nichtigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrags
Art. 60 Anpassung und Kündigung in besonderen Fällen
Art. 61 Unterwerfung unter die sofortige Vollstreckung
Art. 62 Ergänzende Anwendung von Vorschriften
Bereich erweitern
Fünfter Teil Besondere Verfahrensarten (Art. 63–78l)
Bereich erweitern
Sechster Teil Rechtsbehelfsverfahren (Art. 79–80)
Bereich erweitern
Siebter Teil Ehrenamtliche Tätigkeit, Ausschüsse (Art. 81–93)
Bereich erweitern
Achter Teil Schlußvorschriften (Art. 94–99)
Inhalt
BayVwVfG
Text gilt ab: 01.01.2025
Fassung: 23.12.1976
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
Vierter Teil Öffentlich-rechtlicher Vertrag
Art. 54 Zulässigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrags
Art. 55 Vergleichsvertrag
Art. 56 Austauschvertrag
Art. 57 Schriftform
Art. 58 Zustimmung von Dritten und Behörden
Art. 59 Nichtigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrags
Art. 60 Anpassung und Kündigung in besonderen Fällen
Art. 61 Unterwerfung unter die sofortige Vollstreckung
Art. 62 Ergänzende Anwendung von Vorschriften