Inhalt

Text gilt ab: 31.12.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

5.   Art der Förderung

Die Förderung erfolgt mittels eines Kapitalmarktdarlehens der BayernLabo, das
a)
für einen Zeitraum von zehn oder 15 Jahren zinsverbilligt und nach Maßgabe von Nr. 8.3 getilgt wird oder
b)
für die Dauer von 30 Jahren zinsverbilligt und nach dem ersten tilgungsfreien Jahr innerhalb des verbleibenden Verbilligungszeitraums in gleich hohen monatlichen Raten vollständig getilgt wird (Volltilgerdarlehen).
Eine Aufteilung des Darlehens mit unterschiedlichen Zinsbindungszeiträumen ist nicht möglich. Werden zur Finanzierung des Vorhabens neben Darlehen nach Satz 1 Buchst. a keine Fördermittel aus dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm eingesetzt, kann im Rahmen der verfügbaren Mittel eine weitere Zinsverbilligung gewährt werden.