Inhalt
5.
Art der Förderung
Die Förderung erfolgt mittels eines Kapitalmarktdarlehens der BayernLabo, das
- a)
für einen Zeitraum von zehn oder 15 Jahren zinsverbilligt und nach Maßgabe von Nr. 8.3 getilgt wird oder
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- b)
für die Dauer von 30 Jahren zinsverbilligt und nach dem ersten tilgungsfreien Jahr innerhalb des verbleibenden Verbilligungszeitraums in gleich hohen monatlichen Raten vollständig getilgt wird (Volltilgerdarlehen).
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Eine Aufteilung des Darlehens mit unterschiedlichen Zinsbindungszeiträumen ist nicht möglich. Werden zur Finanzierung des Vorhabens neben Darlehen nach Satz 1 Buchst. a keine Fördermittel aus dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm eingesetzt, kann im Rahmen der verfügbaren Mittel eine weitere Zinsverbilligung gewährt werden.