Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm zur Förderung von Eigenwohnraum
1. Zweck der Förderung
2. Zuwendungsempfänger
3. Gegenstände der Förderung
Bereich erweitern
4. Sachliche Fördervoraussetzungen
5. Art der Förderung
Bereich erweitern
6. Umfang der Förderung
7. Eigenkapital
Bereich erweitern
8. Bedingungen und Sicherung des Darlehens
9. Verwendungsnachweis
Bereich erweitern
10. Antrags- und Bewilligungsverfahren
11. Ausnahmen
Bereich erweitern
12. Schlussbestimmungen
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 31.12.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
11.
Ausnahmen
Ausnahmen von diesen Richtlinien bedürfen der Zustimmung des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr. Bei Ausnahmen von Nr. 7 und Nr. 8.3 stellt es das Einvernehmen mit der BayernLabo her.