Inhalt

Text gilt ab: 31.12.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

12.   Schlussbestimmungen

12.1  

Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2005 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft.

12.2  

Mit Ablauf des 31. Dezember 2004 treten außer Kraft
die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 22. Januar 2003 über die Richtlinien für das Ergänzungsprogramm zur Schaffung von Eigenwohnraum (AllMBl S. 28, StAnz Nr. 5), geändert mit Bekanntmachung vom 27. April 2004 (AllMBl S. 219),
die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 14. Februar 2003 über die Richtlinien für das Förderprogramm zum Erwerb vorhandenen Wohnraums zur Eigennutzung (AllMBl S. 61, StAnz Nr. 9), geändert mit Bekanntmachung vom 27. April 2004 (AllMBl S. 220),
mit der Maßgabe, dass darauf beruhende Bewilligungen noch danach abzuwickeln sind.