Inhalt
3.
Gegenstände der Förderung
Gegenstände der Förderung sind
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das Schaffen von Eigenwohnraum durch Neubau, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden
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der Erst- und Zweiterwerb von Eigenwohnraum
in der Form von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen. In einem Zweifamilienhaus kann nur die für den Antragsteller vorgesehene Wohnung gefördert werden.