Inhalt

RZöAbfall 1991
Text gilt ab: 29.04.2002
Fassung: 17.07.1991
10.
Baurechnung

10.1

In dem nach Nr. 6.5.1 ANBest-K beziehungsweise Nr. 2.2.1 NBest-Bau vom Zuwendungsempfänger regelmäßig zu führenden Bauausgabebuch sind alle Einnahmen und Ausgaben für das Vorhaben in zeitlicher Reihenfolge auszuführen.

10.2

Die nicht zuwendungsfähigen Kosten sowie die Kosten für die Architekten- und Ingenieurleistungen sind, soweit sie im Bauausgabebuch erfasst werden, dort gemeinsam als „nicht zuwendungsfähig“ auszuweisen.

10.3

Nach Abschluss der Arbeiten sind im Bauausgabebuch die Einnahmen und Ausgaben aufzurechnen. Unter den Aufrechnungen ist auf der Einnahmeseite anzugeben, welche Einnahmen nach Art und Höhe noch erwartet werden. Auf der Ausgabenseite ist zu bestätigen, dass weitere Ausgaben für das Vorhaben nicht mehr in die zuwendungsfähigen Kosten aufgenommen werden. Die Aufrechnungen sind vom Zahlungsempfänger mit Orts- und Tagesangabe zu unterschreiben.