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Text gilt ab: 01.04.2001

2   Zuschlag zur Pauschvergütung

Haben die unter Nr. 1.1 genannten Beschäftigten neben ihrem Bezirk vorübergehend noch einen weiteren Bezirk zu betreuen (z.B. bei Urlaubs- oder Krankheitsvertretung), so erhalten sie neben ihrer Pauschvergütung nach Nr. 1 einen monatlichen Zuschlag von 49 €.