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Pauschvergütungen für Beamte und Angestellte der Bayerischen Wasserwirtschaftsverwaltung, die im Aufsichtsdienst an Gewässern tätig sind
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1 Pauschvergütung
2 Zuschlag zur Pauschvergütung
3 Dienstreisen außerhalb des Flussmeister- oder Aufsichtsbezirk
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4 Kürzung der Pauschvergütung
5 Zahlung der Pauschvergütung
6 Übergangsvorschrift
7 In-Kraft-Treten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.04.2001
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Dr. Fischer-Heidlberger
Ministerialdirektor
EAPL 033
GAPl 0561