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Pauschvergütungen für Beamte und Angestellte der Bayerischen Wasserwirtschaftsverwaltung, die im Aufsichtsdienst an Gewässern tätig sind
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1 Pauschvergütung
2 Zuschlag zur Pauschvergütung
3 Dienstreisen außerhalb des Flussmeister- oder Aufsichtsbezirk
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4 Kürzung der Pauschvergütung
5 Zahlung der Pauschvergütung
6 Übergangsvorschrift
7 In-Kraft-Treten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.04.2001
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Übergangsvorschrift
Bis zum 31. Dezember 2001 werden
in Nr. 1.1 der Betrag von 112 € durch 217 DM,
in Nr. 2 der Betrag von 49 € durch 95 DM,
in Nr. 4.2.2 der Betrag von 44 € durch 86 DM,
ersetzt.