Inhalt

Text gilt ab: 01.04.2001

1 Pauschvergütung

1.1 

Flussmeister sowie Beamte und Angestellte der technischen Gewässeraufsicht erhalten für Dienstreisen innerhalb ihres Flussmeister- bzw. Aufsichtsbezirks eine monatliche Pauschvergütung von 112 €.

1.2 

Mit der Pauschvergütung für die Beamten und Angestellten der technischen Gewässeraufsicht sind auch die Auslagen für Reisen abgegolten, die wegen der zugewiesenen Aufgaben zwischen dem Aufsichtsbezirk und dem Sitz des Amtes oder des zuständigen Labors ausgeführt werden.