Inhalt
10. Geltungsbereich
Diese Bekanntmachung gilt für die staatlichen Schulen. Hinsichtlich der Vorschriften zu Durchführung (Nr. 3), Leitung und Begleitpersonen (Nr. 4), Aufsichtspflichten und Sicherheitsstandards (Nr. 5), An- und Rückreise bzw. Beförderung (Nr. 6), Ausschluss von Schülerinnen und Schülern (Nr. 7) sowie Versicherungsschutz (Nr. 8) wird den nichtstaatlichen Schulen empfohlen, nach dieser Bekanntmachung zu verfahren bzw. sie anzuwenden.