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Text gilt ab: 01.08.2010
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Durchführungshinweise zu Schülerfahrten

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 9. Juli 2010, Az. II.1-5 S 4432-6.61 208

(KWMBl. S. 204)


Präambel
Es ist grundsätzlich Aufgabe der Schulgemeinschaft, pädagogische Konzepte vor Ort selbständig zu entwickeln und umzusetzen. Hierzu gehört auch die Ausgestaltung des Fahrtenprogramms an den Schulen.
Die Entscheidung über die Ausgestaltung des Fahrtenprogramms der Schule sowie die Anzahl der Fahrten und deren Ziele wird im Rahmen der der Schule für die Erstattung der Reisekosten der Lehrkräfte zur Verfügung stehenden Mittel getroffen.