Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2010

1. Definition

Unter Fahrtenprogramm ist die Zusammenstellung aller ein- oder mehrtägigen Schülerfahrten gemäß Art. 30 BayEUG zu verstehen, die eine Schule im Laufe eines Schuljahres für ihre Schülerinnen und Schüler im Rahmen des ihr zugewiesenen Budgets durchzuführen plant. Die Möglichkeit der Erhöhung des der Schule zugewiesenen Budgets durch Drittmittel, z.B. durch Spenden eines Fördervereins, bleibt unberührt.
Schülerfahrten sind unter anderem Schullandheimaufenthalte (gegebenenfalls mit sportlichem Schwerpunkt)1)1), Schul- und Studienfahrten, Fachexkursionen, Schülerwanderungen und Schulskikurse. Fahrten im Rahmen des internationalen Schüleraustauschs sowie Unterrichtsgänge sind keine Schülerfahrten im Sinne dieser Bekanntmachung.

1) [Amtl. Anm.:] Bei Schullandheimaufenthalten lassen sich Unterricht und Erziehung in besonderer Weise im Rahmen der Lehrpläne miteinander verbinden. So ermöglichen sie situationsbezogenes, fächerübergreifendes und handlungsorientiertes Lernen. Die Klassen können umfangreiche Projekte durchführen und sich intensiv mit ausgewählten Inhalten befassen. Auch bieten Schullandheimaufenthalte sehr gute Voraussetzungen für Persönlichkeitsbildung und Wertevermittlung. Sie fördern soziale Kompetenzen und stärken dadurch die Klassengemeinschaft.