Inhalt

Text gilt ab: 31.12.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024
Fassung: 28.10.2009
6.
Mehrfachförderung
Eine Förderung nach dieser Richtlinie entfällt, wenn für den gleichen Zuwendungszweck über die kindbezogene Förderung des BayKiBiG hinaus andere Mittel des Freistaates Bayern sowie des Bundes oder der EU in Anspruch genommen werden.