Inhalt

Text gilt ab: 31.12.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024
Fassung: 28.10.2009
1.
Zweck der Zuwendung
Mit dieser Richtlinie werden die Modalitäten der Ausreichung der vom Bund im Rahmen des KiföG für den Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren zur Verfügung gestellten Mittel an die für die Bereitstellung einer bedarfsgerechten Anzahl an Kinderbetreuungsplätzen zuständigen Kommunen geregelt.