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2231-A Richtlinie zur Förderung der Betriebskosten von Plätzen für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (U3-Bundesmittelrichtlinie) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vom 28. Oktober 2009, Az. VI4/7360/368/08 (AllMBl. S. 355)
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Abschnitt I Allgemeine Beschreibung des Zuwendungsbereichs
1. Zweck der Zuwendung
2. Gegenstand der Förderung
3. Zuwendungsempfänger
4. Zuwendungsvoraussetzungen
5. Art und Umfang der Zuwendung
6. Mehrfachförderung
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Abschnitt II Verfahren
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Abschnitt III Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 15.12.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2027
Fassung: 28.10.2009
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3.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind die für die Bereitstellung von Betreuungsplätzen für Kinder nach Art. 5 des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) zuständigen Gemeinden und örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe.