Inhalt

Text gilt ab: 31.12.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024
Fassung: 28.10.2009
4.
Zuwendungsvoraussetzungen
1Die Zuwendung erfolgt im Rahmen der kindbezogenen Förderung des BayKiBiG und setzt einen Förderanspruch des Zuwendungsempfängers nach Art. 18 Abs. 2 Satz 1 oder Abs. 3 BayKiBiG für Kinder unter drei Jahren voraus. 2Die Zuwendung erhalten ausschließlich Zuwendungsempfänger, die den vollständigen Förderantrag auf kindbezogene Förderung bis zum 30. Juni nach Ablauf des Bewilligungszeitraums (Nr. 9 dieser Bekanntmachung) gestellt haben.