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2030-F Verwaltungsvorschriften zum Beamtenrecht (VV-BeamtR) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen vom 13. Juli 2009, Az. 21-P 1003/1-023-19 952/09 (FMBl. S. 190) (StAnz. Nr. 35)
Inhaltsübersicht (amtlich)
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Verwaltungsvorschriften zum Beamtenrecht
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Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
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Abschnitt 2 Ernennung
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Abschnitt 3 Dienstliche Beurteilung – allgemeine Beurteilungsrichtlinien
Abschnitt 4 Wissenschaftlich fundierte Auswahlverfahren
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Abschnitt 5 Leistungsfeststellung nach Art. 30, 66 BayBesG in Verbindung mit Art. 62 LlbG
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Abschnitt 6 Laufbahnrechtlicher Nachteilsausgleich für Zeiten gemäß Art. 15 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 LlbG
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Abschnitt 7 Abordnung und Versetzung
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Abschnitt 8 Ruhestand
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Abschnitt 9 Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis
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Abschnitt 10 Nebentätigkeiten
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Abschnitt 11 Arbeitszeit
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Abschnitt 12 Fürsorge
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Abschnitt 13 Schadenersatz
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Abschnitt 14 Mutterschutz, Elternzeit, Schwerbehinderung, Arbeitsschutz, Jugendarbeitsschutz
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Abschnitt 15 Jubiläumszuwendung
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Abschnitt 16 Urlaub
1. Dienstbefreiung für die Teilnahme an staatspolitischen Bildungsveranstaltungen
2. Sonderurlaub für Bewerberinnen und Bewerber um ein kommunales Mandat
3. Fernbleiben vom Dienst an geschützten Feiertagen
4. Beurlaubung zur Ableistung eines Vorbereitungsdienstes
5. Freistellung für Zwecke der Jugendarbeit
6. Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeiten im öffentlichen Leben
7. Geltung der Vorschriften für Richterinnen und Richter sowie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
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Abschnitt 17 Ausbildungskostenerstattung beim Dienstherrnwechsel
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Abschnitt 18 Schlussvorschriften
[Schlussformel]
Anlagen
Inhalt
VV-BeamtR
Text gilt ab: 01.11.2021
Fassung: 13.07.2009
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7.
Geltung der Vorschriften für Richterinnen und Richter sowie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Die Vorschriften finden auf Richterinnen und Richter sowie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entsprechende Anwendung.