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Inhaltsverzeichnis
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Aufgaben des Justizwachtmeisterdienstes im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
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1. Dienstgeschäfte
2. Anwendung unmittelbaren Zwangs
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3. Sicherheits- und Ordnungsdienst, Sitzungsdienst, Vorführdienst
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4. Außen- und Innendienst
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5. Leitung der Justizwachtmeisterei und Übertragung besonderer Geschäfte
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6. Sonstige Aufgaben
7. Dienstkleidung
8. Justizbetriebsdienst; nicht verbeamtete Kräfte des Justizwachtmeisterdienstes
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9. Inkrafttreten
9.1
9.2
Inhalt
AufgJWD
Text gilt ab: 01.04.2009
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9.
Inkrafttreten
9.1
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. April 2009 in Kraft.
9.2
Mit Ablauf des 31. März 2009 tritt die Bekanntmachung über die Aufgaben des Justizwachtmeisterdienstes vom 30. Juni 1982 (JMBl S. 207) außer Kraft.