Inhalt

AufgJWD
Text gilt ab: 01.04.2009

1.   Dienstgeschäfte

Dienstgeschäfte des Justizwachtmeisterdienstes bei den Gerichten und den Staatsanwaltschaften sind

1.1  

der Sicherheits- und Ordnungsdienst (Nr. 3.1),

1.2  

der Sitzungsdienst (Nr. 3.2),

1.3  

der Vorführdienst (Nr. 3.3),

1.4  

der Außen- und Innendienst (Nr. 4),

1.5  

die Leitung der Justizwachtmeisterei und die übertragenen besonderen Geschäfte (Nr. 5),

1.6  

die sonstigen Aufgaben (Nr. 6).