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Inhaltsverzeichnis
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Aufgaben des Justizwachtmeisterdienstes im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
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1. Dienstgeschäfte
2. Anwendung unmittelbaren Zwangs
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3. Sicherheits- und Ordnungsdienst, Sitzungsdienst, Vorführdienst
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4. Außen- und Innendienst
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5. Leitung der Justizwachtmeisterei und Übertragung besonderer Geschäfte
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6. Sonstige Aufgaben
7. Dienstkleidung
8. Justizbetriebsdienst; nicht verbeamtete Kräfte des Justizwachtmeisterdienstes
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9. Inkrafttreten
Inhalt
AufgJWD
Text gilt ab: 01.04.2009
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7.
Dienstkleidung
Die Beamtinnen/Beamten des Justizwachtmeisterdienstes sind im Dienst verpflichtet, die vorgeschriebene Dienstkleidung zu tragen, soweit nicht die Behördenleiterin/der Behördenleiter für den Einzelfall etwas anderes bestimmt.