Inhalt

Text gilt ab: 24.11.2006

1. Gegenstand der Förderung

Gefördert werden notwendige Investitionen (Neubau-, Ausbau-, Umbau- und Renovierungsmaßnahmen sowie Ausstattungsinvestitionen) sowie die mit den Investitionen verbundenen Dienstleistungen (z.B. Software-Installation)
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zum Aufbau neuer Ganztagsschulen und Ganztagsangebote an Schulen,
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zur Weiterentwicklung bestehender Schulen zu Ganztagsschulen und Schulen mit Ganztagsangeboten,
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zur Schaffung zusätzlicher Ganztagsplätze an bestehenden Einrichtungen,
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zur qualitativen Weiterentwicklung bestehender Ganztagsschulen und Schulen mit Ganztagsangeboten,
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an Horten, die Schulen angegliedert sind (eine räumliche Angliederung ist hierzu nicht erforderlich),
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im Rahmen von Kooperationsmodellen zwischen Schulen und Trägern der Jugend- und Behindertenhilfe auf der Grundlage eines gemeinsamen pädagogischen Konzepts, wenn die Weiterentwicklung zu einem in die Schule fachlich integrierten Ganztagsangebot angestrebt wird. (Kooperationsmodelle können z.B. Kinderhäuser, Tagesheime, Heilpädagogische Tagesstätten, stationäre oder teilstationäre Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sein.)
Dabei gelten die vom Schulausschuss der KMK beschlossenen Kriterien, wonach
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über den vormittäglichen Unterricht hinaus an mindestens drei Tagen in der Woche ein ganztägiges Angebot für die Schülerinnen und Schüler bereitgestellt wird, das insgesamt täglich mindestens sieben Zeitstunden umfasst,
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an allen Tagen des Ganztagsbetriebs den teilnehmenden Schülerinnen und Schülern ein Mittagessen (i. d. R. entgeltlich) bereitgestellt wird,
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die nachmittäglichen Angebote unter der Aufsicht und Verantwortung der Schulleitung organisiert bzw. in enger Zusammenarbeit mit der betroffenen Schule durchgeführt werden, wobei die Schulleitung zur Umsetzung des pädagogischen Konzepts beiträgt und organisatorische Maßnahmen unterstützt.
Gefördert werden insbesondere notwendige Investitionen für Klassenräume (sofern sie für Ganztagsklassen genutzt werden), Gruppenräume, Versorgungsküchen, Aufenthaltsräume, Speiseräume, Bibliotheken, PC- und Internetausstattungen, Pausenhöfe mit Spiel- und Sportgeräten, Experimentierräume (z.B. für den naturwissenschaftlich-technischen Bereich), Räume für das praktische und das musische Gestalten, Cafeterien usw., soweit diese Einrichtungen zu über 50 v. H. für die ganztägige Förderung und Betreuung genutzt werden. Die Ermittlung des Nutzungsanteils von über 50 v. H. und damit auch die Abgrenzung zum Anwendungsbereich der Förderung nach Art. 10 des Finanzausgleichsgesetzes erfolgt hierbei soweit möglich einzelraumbezogen.
Im Rahmen dieses Investitionsprogramms hat der Aufbau neuer Ganztagsschulen, Ganztagsangebote an Schulen, Horte und Kooperationsmodelle, die Weiterentwicklung bestehender Schulen zu Ganztagsschulen und Schulen mit Ganztagsangeboten sowie die Schaffung zusätzlicher Ganztagsplätze an bestehenden Einrichtungen, Horten und Kooperationsmodellen Vorrang gegenüber der ausschließlich qualitativen Weiterentwicklung von Einrichtungen. Investitionen in Wohnbereichen von Internaten und Schülerheimen werden aus diesem Programm nicht gefördert.
Personal-, Betriebs- und Verwaltungskosten werden aus diesem Programm nicht gefördert.