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Text gilt ab: 24.11.2006
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Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms "Zukunft Bildung und Betreuung" 2003 - 2007

KWMBl. I 2003 S. 389


2230.1.1.1.2.4-K
Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms „Zukunft Bildung und Betreuung“ 2003 bis 2007
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 12. August 2003 Az.: IV.4-5 S 7369.1-4.13 711,
zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 12. Februar 2007 (KWMBl I S. 59)
Der Freistaat Bayern gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie auf der Basis der Verwaltungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Freistaat Bayern vom 12. Mai 2003 und den allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen (insbesondere der Verwaltungsvorschriften zu Art. 44 der Bayerischen Haushaltsordnung - BayHO) sowie in Ergänzung der Bekanntmachung vom 16. Mai 2002, über die „Förderung der Ganztagsbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 mit 10“ (KWMBl. I S. 167, StAnz Nr. 21), Zuwendungen zu Investitionen zur Schaffung einer modernen Infrastruktur im Bereich der ganztägigen Förderung und Betreuung an Schulen, angegliederten Horten sowie in Kooperationsmodellen zwischen Schule und Jugendhilfe in den Jahren 2003 bis 2007.
Sie erfolgen ohne Rechtsanspruch im Rahmen der aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung gestellten Mittel.