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Prüfervergütungen für die Abnahme von Abschlussprüfungen für andere Bewerberinnen und Bewerber, von weiteren schulischen Prüfungen und von besonderen Leistungsfeststellungen
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Text gilt ab: 01.09.2024
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8.
Wenn für einen Lehrer wegen der Mitwirkung an Prüfungen an einem Tag drei oder mehr Unterrichtsstunden ausfallen, ist er angemessen im Hauptamt entlastet und kann für einen solchen Prüfungstag keine Prüfervergütung erhalten.