Inhalt

Text gilt ab: 01.09.2024

3.

Die Prüfungsvergütungen betragen

3.1

für die Erstellung einer schriftlichen Prüfungsaufgabe im Umfang einer Schulaufgabe 9,35 €,
im Umfang von drei oder mehr Zeitstunden 12,45 €,
für die Erstellung einer Aufgabe für eine praktische Prüfung von mindestens zwei Zeitstunden Dauer 9,35 €,

3.2

für die Korrektur und Bewertung schriftlicher Prüfungsarbeiten je Berichterstatter bei einer Prüfungsdauer
bis zu einer Zeitstunde
2,20 €,
zwei Zeitstunden
2,80 €,
drei Zeitstunden
3,45 €,
vier Zeitstunden
4,05 €,
fünf Zeitstunden
4,70 €,

3.3

für die Mitwirkung bei der mündlichen und der sportpraktischen Prüfung je Zeitstunde Prüfertätigkeit als Erstprüfer 12,45 €,
als Beisitzer (Führer der Niederschrift) bzw. als Zweitprüfer 9,35 €,

3.4

für die Mitwirkung bei der mündlichen Leistungsfeststellung gemäß Nr. 1.8 je Zeitstunde Prüfertätigkeit 12,45 €,

3.5

für die Prüfungsaufsicht bei schriftlichen und praktischen Arbeiten, Aufgabeneröffnung und Auswahl je Zeitstunde 2,20 €,1

3.6

für die Bewertung einer praktischen Prüfungsarbeit in den Fächern Ernährung und Gesundheit, Musik, Kunst und Werken bei Realschulen je Prüfer 2,20 €,

3.7

für die Bewertung einer praktischen Prüfungsarbeit in den Fächern Sport, Musik, Kunsterziehung, Informatik und Werken/Textiles Gestalten bei Mittelschulen je Prüfer 2,20 €.

3.8

im Rahmen der Projektprüfung gemäß § 23 bzw. § 29 MSO
für die Erstellung einer Aufgabe für die praktische Prüfung pro Prüfungsarbeit 9,35 €,
für die Korrektur und Bewertung der schriftlichen Prüfungsarbeit je Berichterstatter pro Korrektur 2,20 €,
für die Bewertung der praktischen Prüfungsarbeit je Prüfer 2,20 € und
für die Mitwirkung bei der mündlichen Prüfung je Zeitstunde Prüfertätigkeit 12,45 €.

1 [Amtl. Anm.:] Bei der Prüfung anderer Bewerber wird diese Vergütung nur gewährt, wenn die vorstehend genannten Tätigkeiten ausschließlich die anderen Bewerber betreffen