Inhalt
7.
Die Gesamtvergütung je Prüfling darf folgende Beträge nicht überschreiten:
7.1
bei Prüfungen, die die Hochschulreife vermitteln: 111,95 €,
7.2
bei Prüfungen, die die Fachhochschulreife vermitteln: 93,15 €,
7.3
bei Prüfungen, die den Abschluss einer Fachschule oder
Fachakademie vermitteln: 93,15 €,
7.4
bei Prüfungen, die den mittleren Schulabschluss vermitteln: 56,25 €
bei Vermittlung des Wirtschaftsschulabschlusses jedoch 71,40 €
7.5
bei Zwischen-, Ergänzungs- und Erweiterungsprüfungen, die sich auf die vorgenannten Prüfungen beziehen, jeweils zwei Drittel der vorgenannten Beträge.