Inhalt

Text gilt ab: 01.09.2024

1.  

Diese Bekanntmachung gilt für die

1.1  

Abschlussprüfungen für andere Bewerberinnen und Bewerber nach den Bestimmungen der jeweiligen Schulordnungen,

1.2  

Ergänzungsprüfungen von anderen Bewerberinnen und Bewerbern gemäß § 51 RSO,

1.3  

Ergänzungsprüfungen externer Bewerberinnen und Bewerber aus der lateinischen bzw. griechischen Sprache gemäß § 65 GSO sowie für die Feststellungsprüfung externer Bewerberinnen und Bewerber über Kenntnisse oder gesicherte Kenntnisse in einer Fremdsprache gemäß § 66 GSO,

1.4  

Besondere Prüfung gemäß § 67 GSO,

1.5  

Ergänzungsprüfungen von anderen Bewerberinnen und Bewerbern gemäß § 81 WSO,

1.6  

Ergänzungsprüfung für andere Bewerberinnen und Bewerber gemäß § 73 FOBOSO,

1.7  

Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife gemäß der Prüfungsordnung vom 25. Mai 2001 (GVBl S. 278, ber. S. 456) in der jeweils gültigen Fassung und

1.8  

besondere Leistungsfeststellung für andere Bewerberinnen und Bewerber gemäß § 28 MSO und § 60 VOS-F, ausgenommen Schülerinnen und Schüler im M-Zug, die nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MSO als andere Teilnehmer an der besonderen Leistungsfeststellung der von ihnen besuchten Schule teilnehmen, und