Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2012
Fassung: 26.01.1978
6.
Der Generalstaatsanwalt bei dem Oberlandesgericht München überwacht die Erstattung der angeforderten Beträge und erteilt der Landesjustizkasse Bamberg Annahmeanordnung, und zwar für Kosten

6.1

nach Abschnitt B Nrn. 1, 2 und 5 der Vereinbarung
bei Kap. 04 04 Titel 231 01,

6.2

nach Abschnitt B Nrn. 3 und 4 der Vereinbarung
bei Kap. 04 05 Titel 231 01.