Inhalt
Der Generalstaatsanwalt bei dem Oberlandesgericht München überwacht die Erstattung der angeforderten Beträge und erteilt der Landesjustizkasse Bamberg Annahmeanordnung, und zwar für Kosten
6.1
nach Abschnitt B Nrn. 1, 2 und 5 der Vereinbarung
bei Kap. 04 04 Titel 231 01,
6.2
nach Abschnitt B Nrn. 3 und 4 der Vereinbarung
bei Kap. 04 05 Titel 231 01.