Inhalt
Zur Erfassung der Vollzugskosten führen die Justizvollzugsanstalten eine Haftkostenliste mit folgenden Spalten:
3.1
Laufende Nummer;
3.2
Name und Vorname des Gefangenen
3.3
Nummer des Gefangenenbuches
3.4
Aufnahmetag;
3.5
Entlassungstag;
3.6
Beförderungskosten (Abschnitt B Nr. 1 der Vereinbarung, Nr. 9008 des Kostenverzeichnisses – Anlage zu § 3 Abs. 2 GKG –);
3.7
Zahl der Tage zum vollen Haftkostensatz
(Abschnitt B Nr. 3 Satz 1 Halbsatz 1 der Vereinbarung);
3.8
Zahl der Tage zum ermäßigten Haftkostensatz bei Selbstverpflegung
(Abschnitt B Nr. 3 Satz 1 Halbsatz 2 der Vereinbarung),
3.9
besondere Kosten (Abschnitt B Nr. 4 der Vereinbarung);
3.10
Gesamtbetrag.
Die Nummer der Haftkostenliste ist im Gefangenenbuch zu vermerken.