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GTV
Text gilt ab: 01.01.2023
Fassung: 07.01.2008
15.
Umläufe
Sammeltransporte werden planmäßig mit den dafür bestimmten Fahrzeugen durchgeführt.
Die Transportbehörden und die Strecken und Zeiten der fahrplanmäßigen Umläufe werden mit den vorgesehenen Anschlüssen in dem Kursbuch für den Gefangenensammeltransport bekannt gegeben.