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JuPersBek
Text gilt ab: 01.11.2023
Fassung: 10.11.2006
5.
Bewerbungen um nicht ausgeschriebene Stellen und Versetzungsgesuche
Für Bewerbungen um Eingangsstellen für Richterinnen und Richter und für Versetzungsgesuche von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten im Eingangsamt gilt Nr. 2.2 sinngemäß.