Inhalt

JuPersBek
Text gilt ab: 01.11.2023
Fassung: 10.11.2006
1.
Stellenausschreibungen

1.1

Im Bayerischen Ministerialblatt auszuschreiben sind
freie und freiwerdende Planstellen für Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte nach Maßgabe des Art. 12 BayRiStAG,
freie oder freiwerdende Stellen im Sinne des Spitzenstellenkonzepts für die Fachlaufbahn Justiz, insbesondere den Rechtspflegerbereich (Spitzenstellenkonzept), nach dessen Maßgabe,
freie oder freiwerdende Stellen im Sinne der Ergänzung zur Anlage zu den Personalentwicklungsgrundsätzen (Beamtinnen und Beamte der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, Bereich Haus-Betriebstechnik und Gebäudebetreuung) nach deren Maßgabe,
freie oder freiwerdende Stellen im Sinne der Ergänzung zur Anlage zu den Personalentwicklungsgrundsätzen (Beamtinnen und Beamte der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, IT-Bereich) nach deren Maßgabe,
freie oder freiwerdende Stellen mit Leitungsfunktion im Justizwachtmeisterdienst, die eine Beförderung nach BesGr. A 7 oder höher ermöglichen, nach Maßgabe der Bekanntmachung über das Anforderungsprofil für Beamtinnen und Beamte mit Leitungsfunktion im Justizwachtmeisterdienst und
freie oder freiwerdende Stellen für Leitende Bewährungshelferinnen und -helfer nach Maßgabe der Bestimmungen der Bekanntmachung über die Bewährungshilfe, Führungsaufsicht und Gerichtshilfe.
In Eilfällen kann die Ausschreibung auch auf andere geeignete Weise als im Bayerischen Ministerialblatt bekanntgemacht werden.

1.2

Eine Ausschreibung gilt – mit Ausnahme der Ämter der BesGr. R 2 mit Amtszulage und höher – auch für eine gleichartige Stelle, die innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Bewerbungsfrist bei demselben Gericht oder derselben Staatsanwaltschaft frei wird, falls keine neue Ausschreibung vorgenommen wird.

1.3

Im Übrigen wird für Ausschreibungen auf Art. 7 des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes – BayGlG sowie auf Nr. 4.4.2 der Bayerischen Inklusionsrichtlinien (BayInklR) vom 29. April 2019 (BayMBl. Nr. 165) hingewiesen.