Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2025

5.   Schlussvorschrift

Diese Bekanntmachung tritt am 1. September 1998 in Kraft; gleichzeitig wird die Bekanntmachung über Reisekostenvergütung für Lehrer und Förderlehrer an staatlichen Schulen sowie für Lehrer an Kollegs zur Erlangung der Hochschulreife, an Studienkollegs bei den wissenschaftlichen Hochschulen und Fachhochschulen und an den Staatsinstituten für die Ausbildung von Fachlehrern und Förderlehrern vom 7. August 1984 (KMBl I S. 399), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 11. Dezember 1997 (KWMBl I 1998 S. 15), aufgehoben.