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VVAwS
Text gilt ab: 30.10.2008

5. Allgemein anerkannte Regeln der Technik

5.1 

Allgemein anerkannte Regeln der Technik werden nach § 5 Satz 1 in Anlage 5-1 eingeführt und jährlich durch das StMUGV aktualisiert.

5.2 

Gleichwertige Baubestimmungen und technische Vorschriften anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum werden gesondert bekannt gemacht.