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Verordnung über die Gewährung von Vergütungen bei Prüfungen nach der Lehramtsprüfungsordnung I (VergV-LPO I) Vom 17. Mai 2004 (GVBl. S. 202) BayRS 2032-3-4-5-K (§§ 1–8)
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Vergütungen der sportpraktischen und mündlichen sporttheoretischen Prüfungen
§ 3 Vergütungen der Einzelprüfungen in den nicht vertieft studierten Fächern
§ 4 Vergütungen der Einzelprüfungen in den vertieft studierten Fächern
§ 5 Vergütungen der schriftlichen Hausarbeiten
§ 6 Sonstige Vergütungen
§ 7 Übergangsvorschrift
§ 8 Inkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
VergV-LPO I
Text gilt ab: 01.04.2026
Fassung: 17.05.2004
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§ 7
Übergangsvorschrift
Für Vergütungen bis einschließlich des Prüfungstermins Frühjahr 2025 sowie Vergütungen nach § 6 Satz 1 Nr. 2 für den Prüfungstermin Herbst 2025 finden die §§ 2 bis 6 in der am 31 März 2026 geltenden Fassung weiterhin Anwendung.