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VergV-LPO I
Text gilt ab: 16.03.2022
Fassung: 17.05.2004
§ 2
Vergütungen der sportpraktischen und mündlichen sporttheoretischen Prüfungen
Bei den sportpraktischen Prüfungen im Rahmen der Didaktik der Grundschule und der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule sowie den sportpraktischen und mündlichen sporttheoretischen Prüfungen im Fach Sport – Unterrichtsfach und vertieft studiertes Fach für das Lehramt an Gymnasien – werden folgende Prüfungsvergütungen gewährt:
1.
für Prüfende bei der Prüfung über die Demonstration sportartspezifischer Techniken


a)
im Rahmen der Didaktik der Grundschule,
je Stunde Prüfungszeit
10,10 €,

b)
im Rahmen der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule,
je Stunde Prüfungszeit
10,10 €;
2.
für Prüfende im Rahmen der sportpraktischen und mündlichen sporttheoretischen Prüfungen


a)
im Unterrichtsfach Sport,
je Stunde Prüfungszeit
10,10 €,

b)
im vertieft studierten Fach Sport,
je Stunde Prüfungszeit
10,10 €.