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VergV-LPO I
Text gilt ab: 01.04.2026
Fassung: 17.05.2004
§ 2
Vergütungen der sportpraktischen und mündlichen sporttheoretischen Prüfungen
Bei den sportpraktischen Prüfungen im Rahmen der Didaktik der Grundschule und der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule sowie den sportpraktischen und mündlichen sporttheoretischen Prüfungen im Fach Sport – Unterrichtsfach und vertieft studiertes Fach für das Lehramt an Gymnasien – werden folgende Prüfungsvergütungen gewährt:
1.
für Prüferinnen oder Prüfer bei der Prüfung über die Demonstration sportartspezifischer Techniken


a)
im Rahmen der Didaktik der Grundschule,
je Stunde Prüfungszeit
11,10 €,

b)
im Rahmen der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule,
je Stunde Prüfungszeit
11,10 €;
2.
für Prüferinnen oder Prüfer im Rahmen der sportpraktischen und mündlichen sporttheoretischen Prüfungen


a)
im Unterrichtsfach Sport,
je Stunde Prüfungszeit
11,10 €,

b)
im vertieft studierten Fach Sport,
je Stunde Prüfungszeit
11,10 €.