Inhalt

VergV-LPO I
Text gilt ab: 01.04.2026
Fassung: 17.05.2004
§ 1
Geltungsbereich
Diese Verordnung gilt für Professoren und Professorinnen, Juniorprofessoren und Juniorprofessorinnen, beamtete wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Oberassistenten, Oberassistentinnen, Oberingenieure und Oberingenieurinnen, die bei Prüfungen nach der (LPO I) zu Prüfern oder Aufsichtführenden bestellt sind.