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VergV-LPO I
Text gilt ab: 01.04.2026
Fassung: 17.05.2004
§ 6
Sonstige Vergütungen
1Bei den Prüfungen nach der Lehramtsprüfungsordnung I werden folgende sonstige Vergütungen gewährt:
1.
Vergütungen für die einzelnen Mitglieder der Prüfungshauptausschüsse je Prüfungstermin


a)
bei bis zu 60 durch den jeweiligen Prüfungshauptausschuss zu betreuenden schriftlichen Einzelprüfungen
165,00 €,

b)
bei bis zu 120 durch den jeweiligen Prüfungshauptausschuss zu betreuenden schriftlichen Einzelprüfungen
330,00 €,

c)
bei mehr als 120 durch den jeweiligen Prüfungshauptausschuss zu betreuenden schriftlichen Einzelprüfungen
495,00 €;
2.
Aufsichtführenden bei staatlichen Lehramtsprüfungen
je angefangene Stunde Aufsichtstätigkeit
3,85 €.
2Der Anspruch auf Reisekostenvergütung bleibt unberührt.