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VergV-LPO I
Text gilt ab: 16.03.2022
Fassung: 17.05.2004
§ 6
Sonstige Vergütungen
1Bei den Prüfungen nach der Lehramtsprüfungsordnung I werden folgende sonstige Vergütungen gewährt:
1.
Vergütungen für die einzelnen Mitglieder der Prüfungshauptausschüsse je Prüfungstermin


a)
bei bis zu 60 durch den jeweiligen Prüfungshauptausschuss zu betreuenden schriftlichen Einzelprüfungen
150,00 €,

b)
bei bis zu 120 durch den jeweiligen Prüfungshauptausschuss zu betreuenden schriftlichen Einzelprüfungen
300,00 €,

c)
bei mehr als 120 durch den jeweiligen Prüfungshauptausschuss zu betreuenden schriftlichen Einzelprüfungen
450,00 €;
2.
Vergütung für Aufsichtführende


Aufsichtführenden bei staatlichen Lehramtsprüfungen wird eine Vergütung von
je angefangene Stunde Aufsichtstätigkeit gewährt.
3,50 €
2Der Anspruch auf Reisekostenvergütung bleibt unberührt.