Inhalt
1Bei den Prüfungen nach der Lehramtsprüfungsordnung I werden folgende sonstige Vergütungen gewährt:
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1.
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Vergütungen für die einzelnen Mitglieder der Prüfungshauptausschüsse je Prüfungstermin
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a)
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bei bis zu 60 durch den jeweiligen Prüfungshauptausschuss zu betreuenden schriftlichen Einzelprüfungen
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165,00 €,
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b)
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bei bis zu 120 durch den jeweiligen Prüfungshauptausschuss zu betreuenden schriftlichen Einzelprüfungen
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330,00 €,
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c)
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bei mehr als 120 durch den jeweiligen Prüfungshauptausschuss zu betreuenden schriftlichen Einzelprüfungen
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495,00 €;
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2.
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Aufsichtführenden bei staatlichen Lehramtsprüfungen
je angefangene Stunde Aufsichtstätigkeit
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3,85 €.
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2Der Anspruch auf Reisekostenvergütung bleibt unberührt.