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VergV-LPO I
Text gilt ab: 01.04.2026
Fassung: 17.05.2004
§ 3
Vergütungen der Einzelprüfungen in den nicht vertieft studierten Fächern
(1) Bei den Ersten Staatsprüfungen in den Fächern Erziehungswissenschaften, Didaktik der Grundschule, Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule, den Unterrichtsfächern, den sonderpädagogischen Fachrichtungen als Qualifizierungsstudium oder als sonderpädagogische Qualifikation und den pädagogischen Qualifikationen werden folgende Prüfungsvergütungen gewährt:
1.
Stellung von Aufgaben für die schriftliche Prüfung in Erziehungswissenschaften


a)
Aufgabe aus dem Bereich der Pädagogik oder aus dem Bereich der Psychologie,
je Vorschlag
16,60 €,

b)
Aufgabe aus dem Bereich der Pädagogik oder aus dem Bereich der Psychologie, die teilweise oder vollständig in Testform gefordert ist,
je Vorschlag
47,70 €;
2.
Stellung von Aufgaben für die schriftliche Prüfung in der Fachdidaktik der Unterrichtsfächer


a)
je Vorschlag einer Aufgabe
16,60 €,

b)
je Vorschlag einer geforderten Aufgabengruppe
26,50 €;
3.
Stellung von Aufgaben für die schriftliche Prüfung im Fach Deutsch


a)
Aufsatz aus dem literatur- oder sprachwissenschaftlichen Bereich,
je Thema
16,60 €,

b)
literarische Texte für eine Analyse/Interpretation,
je Vorschlag
26,50 €,

c)
Textstellen zur sprachwissenschaftlichen Erläuterung,
je Vorschlag
47,70 €;
4.
Stellung von Aufgaben für die schriftliche Prüfung in den Fremdsprachen


a)
Textproduktion in der jeweiligen Fremdsprache,
je Thema
43,45 €,

b)
Texte zur Sprachmittlung,
je Vorschlag
26,50 €,

c)
literarische Texte zur Interpretation,
je Vorschlag
26,50 €,

d)
Fragen zur Sprachwissenschaft,
je Vorschlag
16,60 €;

e)
Aufsatz oder Themenaufgabe aus dem literatur- oder sprachwissenschaftlichen Bereich,
je Thema
16,60 €;
5.
Stellung von Aufgaben für die schriftliche Prüfung für die Qualifikation als Beratungslehrkraft – Bearbeitung eines Beratungsfalls –,
je Vorschlag
47,70 €;
6.
Stellung von Aufgaben für die schriftliche und praktische Prüfung in den anderen Fächern,


a)
je Vorschlag einer Aufgabe
16,60 €,

b)
je Vorschlag einer geforderten Aufgabengruppe
26,50 €,

c)
je Vorschlag einer Aufgabe oder Aufgabengruppe, bei der ein Lösungshinweis mit Bewertungsschema gefordert ist
186,10 €;
7.
Korrektur und Bewertung der schriftlichen Arbeiten sowie für die Durchführung eines Stichentscheids für jede Prüferin oder jeden Prüfer,
je Arbeit
4,50 €;
8.
Bewertung der praktischen Arbeiten aus dem Fach Kunst im Rahmen der Didaktik der Grundschule und der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule,
je Arbeit insgesamt
8,80 €;

dieser Betrag wird gleichmäßig auf die beteiligten Prüfungsausschussmitglieder verteilt;

9.
Bewertung der praktischen Arbeiten
im Fach Kunst


Kunstpraxis,
je Kandidat oder Kandidatin
insgesamt
8,80 €;

dieser Betrag wird gleichmäßig auf die beteiligten Prüfungsausschussmitglieder verteilt;

10.
für Prüferinnen oder Prüfer bei der mündlichen Prüfung und in Musik bei der praktischen Prüfung,
je Stunde Prüfungszeit
11,10 €.
(2) Wurde der Aufgabenvorschlag von mehreren Prüferinnen oder Prüfern gemeinsam erstellt, wird in den Fällen des Abs. 1 Nr. 1 bis 6 die Vergütung an die einzelnen Prüferinnen und Prüfer entsprechend aufgeteilt.
(3) Abweichend von Abs. 1 Nr. 4 werden für die Prüfungen nach § 114 Abs. 6 LPO I Vergütungen gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 3 gewährt.