Inhalt
1Bei den Prüfungen nach der Lehramtsprüfungsordnung I werden folgende sonstige Vergütungen gewährt:
1.
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Vergütungen für die einzelnen Mitglieder der Prüfungshauptausschüsse je Prüfungstermin
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a)
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bei bis zu 60 durch den jeweiligen Prüfungshauptausschuss zu betreuenden schriftlichen Einzelprüfungen
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150,00 €,
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b)
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bei bis zu 120 durch den jeweiligen Prüfungshauptausschuss zu betreuenden schriftlichen Einzelprüfungen
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300,00 €,
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c)
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bei mehr als 120 durch den jeweiligen Prüfungshauptausschuss zu betreuenden schriftlichen Einzelprüfungen
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450,00 €;
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2.
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Vergütung für Aufsichtführende
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Aufsichtführenden bei staatlichen Lehramtsprüfungen wird eine Vergütung von
je angefangene Stunde Aufsichtstätigkeit gewährt.
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3,50 €
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2Der Anspruch auf Reisekostenvergütung bleibt unberührt.